Unterlagen & Co.

Erweitertes Führungszeugnis

Wir erwarten von den Betreuer:innen ein erweitertes Führungszeugnis nach § 30a Abs. 1 des Bundeszentralregistergesetztes. In dieses Dokument werden auch Delikte, bei denen es sich um die Verletzung der Fürsorge- und Erziehungspflicht, die Misshandlung von Schutzbefohlenen, Kinderhandel und Verurteilungen wegen exhibitionistischer Handlungen oder wegen Besitzes und Verbreitung von Kinderpornografie handelt, eingetragen.

Informationen zum Inhalt des erweiterten Führungszeugnisses erhalten Sie auf der Website des Bundesjustizamtes unter www.bundesjustizamt.de

Erste Hilfe Schein

Als Betreuer:in einer Ferienfreizeit mit Kindern und/oder Jugendlichen dürfen die Grundlagen in der ersten Hilfe natürlich nicht fehlen. Alle Betreuer:innen sind dazu angehalten einen Erste Hilfe Schein zu erwerben und diesen alle zwei Jahre aufzufrischen, um auch im Ernstfall vorbereitet zu sein. 

Ehren- und Verhaltenskodex

Unsere Kooperationspartner erwarten von uns, dass sich unsere Betreuer:innen bereits frühzeitig über die spezifischen Anforderungen und Regeln bei Ferienfreizeiten informieren und mit ihrem Verhalten den jungen Reisegästen ein Vorbild sind. Hierzu verlangen wir von unseren Betreuer:innen, sich an unseren Ehren- und Verhaltenskodex zu halten. Dieser legt die wichtigsten Regeln im Umgang mit Kindern und Jugendlichen fest. Jede:r Betreuer:in verpflichtet sich durch die Unterschrift zur Einhaltung.

Rettungsschwimmerschein (mind. Bronze)

Viele unserer Kooperationspartner organisieren Kinder- und Jugendfreizeiten ans Meer. Damit alle Reiseteilnehmer:innen ihre Freizeit in vollen Zügen genießen und auch das Meer unsicher machen können, möchten wir, dass unsere Betreuer:innen einen Rettungsschwimmerschein vorweisen können. So sind alle Betreuer:innen auf den Ernstfall vorbereitet und können direkt handeln.

Gesundheitsbelehrung

Betreuer:innen, die sich für den Schwerpunkt Verpflegung entscheiden kommen während ihres Einsatzes in einer Küche natürlich mit Lebensmitteln in Kontakt. Aus diesem Grund setzen wir voraus, dass Betreuer:innen mit dem Schwerpunkt Verpflegung eine Gesundheitsbelehrung gemäß §43 Abs. 1 Infektionsschutzgesetz (IfSG) einreichen.
Eine Online-Schulung & weitere Infos finden Sie hier:
www.bav-onlineschulung.de